Dunkle Wolken am Immobilienverrentungsmarkt

Der Markt für Immobilienverrentung ist in Bewegung
Am deutschen Markt für Immobilienverrentung ziehen dunkle Wolken auf: Mit EV LiquidHome hat sich einer der größten und bekanntesten Anbieter aus dem Neugeschäft mit dem Teilverkauf zurückgezogen. Gleichzeitig gehen Verbraucherschützer gerichtlich gegen zentrale Vertragsklauseln der Branche vor – und die gestiegenen Zinsen haben die laufenden Kosten für Kunden zeitweise deutlich nach oben getrieben. Wir ordnen ein, was das für Eigentümer bedeutet, die über eine Verrentung ihrer Immobilie nachdenken.
Inhaltsverzeichnis
- EV LiquidHome stellt den Teilkauf ein
- Verbraucherschützer klagen gegen Vertragsklauseln
- Zinswende und Iran-Krieg: Nutzungsentgelte zeitweise bei 6,5 bis 7 Prozent
- Andere Anbieter machen weiter
- Was bedeutet das für Eigentümer?
EV LiquidHome stellt den Teilkauf ein
Die EV LiquidHome GmbH aus Hamburg, Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, bietet keinen Teilkauf mehr an. Bislang konnten Eigentümer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an EV verkaufen und gegen ein monatliches Nutzungsentgelt weiter darin wohnen bleiben. EV zählte zu den größten und bekanntesten Unternehmen in diesem Segment – der Rückzug aus dem Neugeschäft ist deshalb ein deutliches Signal für den gesamten Markt.
Für Bestandskunden soll sich nach Angaben des Unternehmens nichts ändern. Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings: Früher war ein Teilverkauf in mehreren Schritten möglich – Eigentümer verkauften zunächst einen kleinen Anteil und später weitere. Wer einen solchen gestaffelten Teilverkauf geplant, aber noch nicht umgesetzt hat, kann die Folgeteile nun nicht mehr an EV verkaufen.
Verbraucherschützer klagen gegen Vertragsklauseln
Parallel dazu hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht (Az. 5 UKl 2/25). Sie richtet sich gegen die zu EV gehörende EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG und zielt darauf ab, bestimmte Vertragsklauseln verbieten zu lassen. Unter anderem soll die Gesellschaft es unterlassen, eine Teilkaufvereinbarung statt eines Darlehensvertrages abzuschließen.
Der Hintergrund: Wirtschaftlich ähneln sich die Zahlungsströme von Teilkauf und Kredit stark. Um Darlehen vergeben zu dürfen, bräuchten die Anbieter jedoch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sollte das Gericht der Argumentation der Verbraucherschützer folgen, könnte das Urteil auch andere Teilkaufanbieter mit ähnlichen Geschäftsmodellen und Vertragsklauseln treffen – und das Geschäftsmodell Teilverkauf insgesamt auf den Prüfstand stellen.
Zinswende und Iran-Krieg: Nutzungsentgelte zeitweise bei 6,5 bis 7 Prozent
Zu den rechtlichen Unsicherheiten kommt die Zinsentwicklung. Die Teilkaufanbieter refinanzieren sich am Kapitalmarkt – ihre Konditionen hängen daher stark an den Euro-Swap-Sätzen. Im Zuge des Iran-Kriegs und der damit verbundenen geopolitischen Unsicherheit sind diese Swap-Sätze spürbar gestiegen. Die Folge: Die Kosten für Kunden – insbesondere die jährlichen Nutzungsentgelte – wurden zeitweise auf 6,5 bis 7 Prozent des ausgezahlten Betrags nach oben getrieben.
Zur Einordnung: In der Niedrigzinsphase lagen die Nutzungsentgelte vieler Anbieter noch bei rund 3 Prozent. Bei einer Auszahlung von 200.000 Euro macht der Unterschied zwischen 3 und 7 Prozent immerhin 8.000 Euro pro Jahr aus – Kosten, die die Attraktivität des Modells erheblich schmälern.
Inzwischen deutet sich allerdings eine Entspannung an: Die Swap-Sätze scheinen wieder zu sinken, und damit dürften auch die Nutzungsentgelte und Finanzierungskosten der Anbieter nach und nach zurückgehen. Für Eigentümer heißt das: Der Zeitpunkt eines Abschlusses kann einen großen Unterschied machen – und ein sorgfältiger Vergleich der Konditionen ist wichtiger denn je.
Andere Anbieter machen weiter
Trotz des Rückzugs von EV LiquidHome ist der Teilverkauf nicht vom Markt verschwunden. Andere Anbieter sind weiterhin aktiv – und einige bauen ihr Geschäft sogar aus. Die Hamburger Unternehmensgruppe Hausvorteil etwa will ihre finanzielle Basis stärken und plant, über ihre Tochtergesellschaft HV Generationskapital GmbH eine Anleihe („HV GenerationsKapital 2025“) auf den Markt zu bringen. Anleger sollen dabei von erstrangig besicherten Immobilien profitieren und eine feste Verzinsung von 3,8 Prozent erhalten.
Der Markt sortiert sich also neu: Während einzelne Anbieter aussteigen, positionieren sich andere für die nächste Phase. Für Verbraucher bedeutet die Konsolidierung vor allem eines – die Auswahl des richtigen Partners wird entscheidender.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Die aktuellen Entwicklungen sind kein Grund zur Panik, aber ein klarer Anlass zu erhöhter Sorgfalt:
- Verträge genau prüfen: Achten Sie auf die Ausgestaltung von Nutzungsentgelt, Wertsicherungsklauseln, Instandhaltungspflichten und Rückkaufrechten. Die laufende Klage zeigt, dass selbst etablierte Vertragswerke rechtlich umstritten sein können.
- Anbieterstabilität hinterfragen: Was passiert mit Ihrem Vertrag, wenn sich ein Anbieter aus dem Markt zurückzieht oder in Schwierigkeiten gerät? Lassen Sie sich die Absicherung (z. B. Grundbucheintrag an erster Rangstelle) genau erklären.
- Zinsniveau im Blick behalten: Bei Nutzungsentgelten von 6,5 bis 7 Prozent kann es sich lohnen, mit einem Abschluss zu warten oder Alternativen zu prüfen – zumal die Sätze aktuell wieder zu sinken scheinen.
- Alternativen vergleichen: Der Teilverkauf ist nur eines von mehreren Modellen. Je nach Lebenssituation können Leibrente, Rückmietverkauf oder ein Verkauf mit Nießbrauch die bessere Wahl sein – einen Überblick gibt unsere Seite zu den Verrentungsarten.
Wir beobachten den Markt laufend und beraten unabhängig und kostenlos – gerade in einer Phase, in der sich Anbieter, Konditionen und rechtliche Rahmenbedingungen schnell ändern. Einen guten Einstieg bietet unser Ratgeber zum Teilverkauf oder direkt unser kostenloses Infopaket.


