Der Teilverkauf
- JaWohnrecht
- 50%Verkaufter Anteil (bis zu)
- EinmaligAuszahlung
Einführung zum Teilverkauf von Immobilien
Der Teilverkauf von Immobilien ist eine Alternative für Eigentümer, insbesondere Senioren, um Kapital aus ihrer selbstgenutzten Immobilie freizusetzen, während sie weiterhin darin wohnen können.
Der Teilverkauf ermöglicht den Verkauf von bis zu 50 Prozent der Immobilie an spezialisierte Unternehmen. Ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht wird lebenslang im Grundbuch eingetragen.

Kernaspekte des Immobilien-Teilverkaufs
Wohnrecht/Nießbrauchrecht
Beim Teilverkauf wird ein lebenslanges Nießbrauchrecht oder Wohnrecht im Grundbuch verankert, das den Verbleib in der Immobilie sichert. Dieses Recht sollte an erster Rangstelle eingetragen werden, um rechtlich geschützt zu sein.
Zahlungen
Teilverkauf-Anbieter zahlen einen einmaligen Kaufpreis für den erworbenen Teil. Der Verkäufer muss ein monatliches Nutzungsentgelt für die Nutzung des verkauften Anteils entrichten.
Aufwand und Kosten
Der Verkauf bringt initiale Entlastung, aber der Eigentümer bleibt für Instandhaltungs- und Sanierungskosten verantwortlich. Die Anbieter erheben ein Durchführungsentgelt beim finalen Gesamtverkauf.
Die Prozesse beim Teilverkauf sind relativ einfach und diskret, dennoch ist rechtliche Beratung ratsam.
Konditionen und Risiken
Die Konditionen sollten individuell geprüft werden. Es ist wichtig, die Risiken zu erkennen, darunter steigende Kosten und das Wertverlustrisiko.
Ein gründliches Verständnis der Vertragsdetails und Alternativen ist entscheidend, um die besten Konditionen zu erzielen.
Fazit
Der Immobilien-Teilverkauf bietet die Möglichkeit, ohne vollständigen Verkauf Kapital zu gewinnen. Eine umfassende Prüfung der Angebote und rechtliche Beratung sind zu empfehlen.
Für detailliertere Informationen und Vergleiche laden wir Sie ein, unseren ausführlichen Ratgeber für den Teilverkauf zu konsultieren.
Der Teilverkauf auf einen Blick
Wohnrecht | Ja | Wenn an erster Rangstelle im Grundbuch. Alternative Absicherungen prüfen lassen. |
Eigentümer | Ja | Teilweise. Sie bekommen einen Miteigentümer. |
Verkaufter Anteil | Bis zu 50% | Mindestens 100.000 Euro und höchstens 50%. |
Zahlung | Einmalzahlung | Für den verkauften Anteil zum Verkehrswert. |
Kosten nach Abschluss | Hoch | Monatliches Nutzungsentgelt, Garantie für Wertsteigerung, Durchführungsentgelt. |
Aufwand nach Abschluss | Hoch | Instandhaltungskosten liegen bei Ihnen, teilweise beteiligen sich Anbieter an werterhöhenden Maßnahmen. |
Komplexität | Niedrig | Der Anbieter für den Teilkauf regelt alles. |
Die wichtigsten Fragen
Ihre Immobilie wird an einen institutionellen und spezialisierten Investor für den Teilverkauf veräußert.
Restschulden werden vorrangig mit dem Kaufpreis abgelöst. Nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages und der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars erhalten Sie den Kaufpreis ausbezahlt.
Für den verkauften Teil Ihrer Immobilie zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgelt, das für 10 Jahre fixiert ist und danach basierend auf Marktbedingungen neu berechnet wird.
Sie profitieren mit dem nichtverkauften Teil Ihrer Immobilie sowohl von etwaigen Wertsteigerungen als auch von möglichen Wertminderungen.
Ihnen steht das Recht zu, jederzeit den gesamten Verkauf der Immobilie zu initiieren, um das Kapital Ihres restlichen Eigentums freizusetzen. Sie können auch den verkauften Anteil zurückerwerben, beispielsweise für sich oder Ihre Erben.
Sie erhalten ein unbefristetes Nießbrauchrecht an der gesamten Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird, wodurch Sie wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben.
Mit dem Nießbrauchrecht obliegt Ihnen die Instandhaltung der Immobilie. Eine Kostenbeteiligung des Käufers an wertsteigernden oder werterhaltenden Maßnahmen ist möglich.
Der Vertrag läuft, solange Sie es wünschen, basierend auf einem lebenslangen und grundbuchgesicherten Nießbrauchrecht. Sie entscheiden, ob Sie den verkauften Anteil zurückkaufen oder einen Gesamtverkauf durchführen.
Den Kaufpreis erhalten Sie als Einmalzahlung nach dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages und der Mitteilung des Notars über die Kaufpreisfälligkeit.
Alle Vereinbarungen werden ausschließlich in einem notariellen Kaufvertrag festgehalten und beurkundet. Der Kaufvertragsabschluss erfolgt bei einem regionalen Notar.
Sollten Sie Ihre Immobilie bereits seit mindestens drei Jahren selbst bewohnen, fällt keine Spekulationssteuer auf den ausgezahlten Kaufpreis an. Für weitere Details verweisen wir auf unser ausführliches Infopaket. Wir empfehlen, sich zu steuerlichen Fragen bei einer Steuerberatung zu informieren.
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