Verkauf mit Nießbrauch
- JaWohnrecht
- 100%Verkaufter Anteil
- EinmaligAuszahlung
Einführung zum Immobilienverkauf mit Nießbrauch
Der Immobilienverkauf mit Einräumung eines Nießbrauchsrechts bietet Eigentümern, insbesondere älteren Personen, die Möglichkeit, ihre Immobilie zu verkaufen und dennoch darin wohnen zu bleiben. Dieses Modell ermöglicht es, Kapital aus der Immobilie freizusetzen, während die Lebensumstände der Bewohner unverändert bleiben. Ein Nießbrauchsrecht erlaubt nicht nur das Weiterbewohnen der Immobilie, sondern auch deren Weitervermietung, was zusätzliche Flexibilität bietet.

Kernaspekte des Immobilienverkaufs mit Nießbrauch
Wohnrecht/Nießbrauchrecht
Beim Verkauf mit Nießbrauch wird ein lebenslanges Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Dieses bietet eine rechtliche Absicherung, die es den Bewohnern erlaubt, weiterhin in der Immobilie zu verbleiben. Ein solches Recht sollte an erster Rangstelle im Grundbuch stehen, um den dauerhaften Schutz zu gewährleisten.
Zahlungen
Der Verkaufserlös ist wegen des Nießbrauchs im Grundbuch meist niedriger als bei unbelasteten Immobilien. Üblicherweise erfolgt eine Einmalzahlung durch den Käufer, während der Verkäufer in der Regel keine Miete zahlt - außer es wird explizit anders vereinbart.
Aufwand und Kosten
Nach dem Verkauf obliegt dem Käufer in der Regel die Instandhaltung der Immobilie. Die laufenden Nebenkosten bleiben jedoch beim Bewohner. Da individuelle Vereinbarungen notwendig sind, sollte die Vertragsgestaltung durch eine rechtliche Beratung unterstützt werden, um die Rechtswirksamkeit sicherzustellen.
Besonderheiten beim Verkauf mit Nießbrauch
Käufergruppe und Nachfrage
Käufer für Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht sind meist kapitalstarke Investoren mit einem langen Anlagehorizont, da herkömmliche Finanzierungen schwer zu realisieren sind. Aufgrund der eingeschränkten Attraktivität für Eigennutzer und die Finanzierungsproblematik reduziert sich die Käufergruppe erheblich.
Abschläge im Kaufpreis
Der verkaufte Preis von Immobilien mit Nießbrauch ist aufgrund der eingetragenen Rechte geringer. Die Kaufpreise unterliegen oft erheblichen Abschlägen, die sich durchschnittlich auf etwa 13,2 % belaufen können. Dieser Abschlag wurde erzielt, nachdem der Wohnrechtwert bereits berücksichtigt war.
Fazit
Der Verkauf mit Nießbrauch bietet eine finanzielle Entlastung bei gleichzeitiger Beibehaltung des Lebensstandards. Diese Option sollte immer mit rechtlicher Beratung und umfassender Abwägung aller Alternativen geprüft werden.
Für weiterführende Informationen und Beratung empfehlen wir unseren ausführlichen Ratgeber zum Immobilienverkauf mit Nießbrauch:
Der Verkauf mit Nießbrauch auf einen Blick
Wohnrecht | Ja | Nießbrauch- oder Wohnrecht an erstem Rang im Grundbuch. |
Eigentümer | Nein | Sie sind nicht mehr Eigentümer. |
Verkaufter Anteil | 100% | Sie verkaufen Ihre Immobilie vollständig. |
Zahlung | Einmalzahlung | Für den verkauften Anteil zum Verkehrswert. |
Kosten nach Abschluss | Niedrig | Nebenkosten, vergleichbar mit Mietnebenkosten. Keine Instandhaltungskosten. |
Aufwand nach Abschluss | Niedrig | Aufwand und Verpflichtungen entfallen in der Regel in Zukunft. |
Komplexität | Mittel | Individuelle Regelungen sind notwendig. Anwaltliche Prüfung der Vertragsvereinbarungen wird empfohlen. |
Die wichtigsten Fragen
Ihre Immobilie wird an einen privaten oder gewerblichen Investor verkauft.
Der Wert des Nießbrauchrechts wird vom Marktwert Ihrer Immobilie abgezogen. Dabei werden aktuelle Zinssätze und übliche Renditeerwartungen berücksichtigt. Der daraus resultierende Kaufpreis kann entweder als Einmalzahlung oder als Kombination aus Einmalzahlung und monatlichen Rentenzahlungen ausgezahlt werden. Falls Restschulden bestehen, werden diese vorrangig aus der Einmalzahlung beglichen.
Das Nießbrauchrecht wird in der Regel lebenslang gewährt, kann aber auch zeitlich befristet vereinbart werden. Es wird an erster Stelle im Grundbuch eingetragen und bleibt somit auch bei einer möglichen Insolvenz des Käufers erhalten. Sie behalten das Recht, die Immobilie mietfrei zu nutzen.
Bei einem Verkauf mit Nießbrauchrecht bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und tragen weiterhin alle laufenden Kosten, darunter: Instandhaltungskosten, Betriebskosten, Versicherungen und Grundsteuer. Größere Reparaturen und Instandhaltungen über 8.000 Euro werden vom Käufer übernommen.
Als wirtschaftlicher Eigentümer haben Sie das alleinige Recht, die Immobilie zu nutzen. Sie können mietfrei in der Immobilie wohnen bleiben.
Falls sich Ihre Lebenssituation ändert und Sie die Immobilie nicht mehr selbst bewohnen, haben Sie folgende Optionen: 1. Sie können die Immobilie vermieten und Einnahmen daraus erzielen. 2. Sie können sich den Wert des Nießbrauchrechts durch eine zusätzliche Einmalzahlung vom Käufer abkaufen lassen.
Der Kaufpreis wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags und der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars ausgezahlt.
Alle Vertragsdetails werden in einem notariellen Kaufvertrag festgehalten und offiziell beurkundet. Der Vertrag wird durch einen regionalen Notar abgeschlossen.
Wenn Sie Ihre Immobilie bereits seit mindestens drei Jahren selbst bewohnen, fällt für eine Einmalzahlung keine Spekulationssteuer an. Für weitere steuerliche Details empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerexperten.
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