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Ratgeber: Verkauf mit Nießbrauch

Marcel
Marcel ·
Ratgeber: Verkauf mit Nießbrauch

Einführung in den Immobilienverkauf mit Nießbrauch

Ein Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht ermöglicht es Ihnen, Ihre Immobilie zu veräußern und dennoch darin wohnen zu bleiben. Das Nießbrauchrecht oder Wohnrecht wird dazu notariell im Grundbuch eingetragen.

Inhaltsverzeichnis

News inner

Einleitung

Der Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht kann eine attraktive Option sein, um Kapital freizusetzen, ohne das Eigenheim vollständig aufgeben zu müssen. Doch wie funktioniert dieses Modell genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und welche Risiken sind damit verbunden? Dieser Ratgeber bietet einen umfassenden Überblick über den Verkauf von Immobilien mit Nießbrauch und hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

KriteriumBewertungBeschreibung
WohnrechtJaNießbrauch- oder Wohnrecht an erstem Rang im Grundbuch.
EigentümerNeinSie sind nicht mehr Eigentümer.
Verkaufter Anteil100%Sie verkaufen Ihre Immobilie vollständig.
ZahlungEinmalzahlungFür den verkauften Anteil zum Verkehrswert.
Kosten nach AbschlussNiedrigNebenkosten, vergleichbar mit Mietnebenkosten. Keine Instandhaltungskosten.
Aufwand nach AbschlussNiedrigAufwand und Verpflichtungen entfallen in der Regel in Zukunft.
KomplexitätMittelIndividuelle Regelungen sind notwendig. Anwaltliche Prüfung der Vertragsvereinbarungen wird empfohlen.

Wichtige Merkmale des Immobilienverkaufs mit Nießbrauch

  • Gesichertes Wohnrecht: Sie können die Immobilie weiterhin nutzen, ohne ausziehen zu müssen.
  • Keine Mietzahlungen: In der Regel zahlen Sie keine Miete, es sei denn, eine andere Regelung wird getroffen.
  • Geringerer Kaufpreis: Der Immobilienwert wird durch das Nießbrauchrecht reduziert, weshalb der Verkaufspreis deutlich niedriger ausfällt als bei einem unbelasteten Verkauf.
  • Flexible Vertragsgestaltung: Individuelle Vereinbarungen sind möglich, je nach den Bedürfnissen von Verkäufer und Käufer.
  • Zielgruppe: Käufer sind meist private Kapitalanleger oder spezialisierte Unternehmen, die an einer langfristigen Wertsteigerung interessiert sind.

Da der Verkaufspreis durch das Wohnrecht sinkt, sollte vor der Entscheidung eine detaillierte Bewertung erfolgen. Eine professionelle Beratung durch einen spezialisierten Notar oder Immobilienexperten ist ratsam, um den bestmöglichen Vertrag für beide Parteien zu gestalten.

Wohnungs- oder Hausverkauf mit Nießbrauch im Überblick

Ein Nießbrauchrecht ermöglicht es Ihnen, Ihre Immobilie zu verkaufen und dennoch darin wohnen zu bleiben. Im Gegensatz zu einem reinen Wohnrecht erlaubt der Nießbrauch auch die Vermietung der Immobilie. Es handelt sich um ein persönliches Recht, das nicht übertragbar ist und meist lebenslang vereinbart wird.

Wichtiger Hinweis:

  • Das Nießbrauchrecht sollte an erster Stelle im Grundbuch eingetragen werden, um vollständige Sicherheit zu gewährleisten.
  • Eine notarielle Absicherung stellt sicher, dass dieses Recht auch bei einer Insolvenz des neuen Eigentümers bestehen bleibt.

Vorteile des Immobilienverkaufs mit Nießbrauch

Ein Immobilienverkauf mit Nießbrauch kann eine attraktive Möglichkeit sein, um Kapital aus der Immobilie zu gewinnen, während Sie weiterhin darin wohnen bleiben. Vorteile dieses Modells:

  • Hohe Immobilienpreise: Sie profitieren von den aktuellen Marktpreisen.
  • Individuelle Vertragsgestaltung: Flexible Vereinbarungen mit dem Käufer sind möglich.
  • Lebenslanges Nießbrauchrecht: Oft wird ein lebenslanges Recht vereinbart, es kann jedoch auch befristet werden.

Die gesetzlichen Grundlagen sind in § 1030 ff. BGB geregelt. Dennoch können individuelle Abweichungen im Vertrag vereinbart werden.

Sichere Variante: Nießbrauch oder Wohnrecht im Grundbuch eintragen

  • Lebenslange Nutzung: Mit einem Nießbrauchrecht können Sie die Immobilie lebenslang nutzen, ohne Miete zahlen zu müssen.
  • Weitervermietung: In den meisten Fällen ist sogar eine Weitervermietung der Immobilie erlaubt.
  • Individuelle Konditionen: Die genauen Regelungen sollten individuell festgelegt werden – in manchen Fällen kann eine Zahlungspflicht für den Nießbrauch bestehen.

Wann ist ein Nießbrauch sicher?

  • Die notarielle Eintragung an erster Rangstelle im Grundbuch ist essenziell.
  • Das Recht bleibt auch bei einer Insolvenz des neuen Eigentümers bestehen.
  • Jeder zukünftige Käufer der Immobilie muss das Nießbrauchrecht oder Wohnrecht akzeptieren.

Rechtliche Absicherung und Prüfung der Verträge

Um mögliche Risiken zu minimieren, sollten Sie:

  • Vertragsprüfung: Lassen Sie die Verträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
  • Notarielle Absicherung: Besprechen Sie mit dem Notar, dass Ihr Nießbrauchrecht rechtlich gesichert ist.

Warum sind Immobilien mit Nießbrauch für viele Käufer uninteressant?

Der Nießbrauch reduziert verständlicherweise den Wert einer Immobilie, da der Käufer nicht sofort über das Objekt verfügen kann. Das Besitzrecht liegt beim Nießbrauchberechtigten, sodass ein Haus oder eine Wohnung nur mit Preisabschlag verkauft werden kann. Dennoch ist der Verkauf solcher Immobilien schwierig. Hier sind die drei Hauptgründe:

1. Zahlungsbereite Eigennutzer fallen als Käufergruppe weg

Immobilienkäufer, die ein Haus oder eine Wohnung selbst nutzen möchten, haben in der Regel eine hohe Zahlungsbereitschaft. Für diese Käufer spielen emotionale und persönliche Faktoren eine wichtige Rolle. Eine mit Nießbrauch belastete Immobilie kommt für Eigennutzer nicht infrage, da sie das Objekt nicht sofort beziehen können.

Interessant ist ein Kauf nur unter folgenden Bedingungen:

  • Der Nießbrauchberechtigte ist bereits sehr alt.
  • Das Nießbrauchrecht ist zeitlich befristet und nicht lebenslang.

2. Schwierigkeiten bei der Finanzierung

Banken finanzieren Nießbrauch-Immobilien nur eingeschränkt, da eine Belastung an erster Rangstelle im Grundbuch die Verwertbarkeit reduziert. Folglich:

  • Immobilienkredite sind entweder nicht möglich oder nur mit ungünstigen Konditionen erhältlich.
  • Die verbleibende Käufergruppe beschränkt sich auf wenige zahlungskräftige Kapitalanleger.

3. Hohe Unsicherheit für Käufer

Ein weiteres Problem ist die Unsicherheit über die Dauer des Nießbrauchs. Erst mit dem Ableben des Berechtigten erlischt das Wohnrecht. Kapitalanleger müssen deshalb:

  • Geduld mitbringen, da sie erst nach vielen Jahren über die Immobilie frei verfügen können.
  • Risiken einkalkulieren, da steigende Lebenserwartungen den Zeitraum der Bindung verlängern können.

Wie hoch ist der Kaufpreis bei Immobilienverkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch?

Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnrecht sprechen eine spezielle Käufergruppe an: Kapitalanleger mit hohem Eigenkapital und langfristiger Anlagestrategie. Diese Investoren sind auf eine attraktive Rendite angewiesen, weshalb der Nießbrauch den Immobilienwert mindert. Eine Immobilie mit Nießbrauch wird für Anleger interessant, wenn sie entweder besonders günstig erworben wird oder eine hohe Rendite bietet.

Es gibt verschiedene Modelle für den Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht:

  1. Kostenfreies Nießbrauch- oder Wohnrecht:
    • Der Käufer erhält einen hohen Abschlag auf den Immobilienwert, um den Kauf attraktiv zu machen.
  2. Vergütetes Nießbrauch- oder Wohnrecht:
    • Die Immobilie wird ohne Abschlag verkauft, aber der Verkäufer zahlt dem Käufer ein regelmäßiges Entgelt für das Wohnrecht.
  3. Mischformen:
    • Ein Teil des Nießbrauchs wird durch einen Abschlag ausgeglichen, während ein weiteres Entgelt gezahlt wird.

Mit Nießbrauch Haus verkaufen: Wie finde ich einen Käufer?

Der Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauch stellt eine Herausforderung dar, da die Käufergruppe sehr begrenzt ist. Vor allem kapitalkräftige Investoren kommen infrage, da die Finanzierungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Käufer müssen in der Regel den gesamten Kaufpreis sowie Nebenkosten und laufende Instandhaltungskosten aus Eigenmitteln stemmen. Dies führt oft zu hohen Abschlägen auf den Kaufpreis und erschwert die Transaktion erheblich. Dennoch ist der Verkauf möglich, wenn beide Seiten realistische Erwartungen haben.

Hausverkauf mit Wohnrecht: Spezialisierte Makler und Vermittler

Für den Verkauf einer Immobilie mit Nießbrauch oder Wohnrecht kann ein spezialisierter Makler beauftragt werden. Diese Experten verfügen über ein Netzwerk von Immobilienkäufern und Kapitalanlegern, die sich für solche Objekte interessieren.

  • Maklerprovisionen: Liegen je nach Bundesland bei bis zu 7 %.
  • Erfahrene Makler: Können helfen, den realistischen Marktwert der Immobilie zu bestimmen und den Verkauf zu beschleunigen.

Ohne Makler: Nießbrauch-Immobilie privat verkaufen

Ein Privatverkauf ist zwar möglich, jedoch anspruchsvoll. Der Hauptnachteil ist die stark eingeschränkte Käufergruppe. Vorteilhaft ist jedoch der Wegfall der Maklerprovision, wodurch der Käufer möglicherweise zu besseren Konditionen kaufen kann.

Tipps für den Privatverkauf:

  • Nutzen Sie Online-Immobilienplattformen wie ImmoScout24.de, immowelt.de, immonet.de.
  • Kennzeichnen Sie die Bedingungen des Nießbrauchrechts oder Wohnrechts deutlich in Ihren Inseraten.
  • Holen Sie sich fachliche Beratung von einem spezialisierten Anwalt oder Berater.
  • Planen Sie ausreichend Zeit ein, da ein Verkauf mehrere Monate dauern kann.

Hausverkauf mit Wohnrecht an spezialisierte Unternehmen

Es gibt Unternehmen, die sich auf den Erwerb von Immobilien mit Wohnrecht oder Nießbrauch spezialisiert haben. Diese Firmen verfügen über breiter gestreute Immobilienportfolios, wodurch sie das Lebenserwartungsrisiko besser kalkulieren können.

Vorteile dieser Unternehmen:

  • Langfristige Planung und gesicherte Finanzierung.
  • Eigene Refinanzierungsmöglichkeiten über Kapitalmarkt, Privatinvestoren oder Bankkredite.
  • Keine Klumpenrisiken, da mehrere Objekte gehalten werden.

Alternative: Immobilienverkauf mit Rückanmietung statt Nießbrauch

Ein Immobilienverkauf mit anschließender Rückanmietung kann eine attraktive Alternative zu einem Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht sein. Dabei wird die Immobilie verkauft, während der Verkäufer als Mieter mit einem langfristigen Mietvertrag in der Immobilie wohnen bleibt.

Vorteile des Verkaufs mit Rückanmietverkaufs:

  • Größerer Käuferkreis: Da die Immobilie nicht mit einem Nießbrauchrecht belastet wird, ist sie leichter zu finanzieren und für mehr Käufer attraktiv.
  • Gesicherter Wohnraum: Ein Mietvertrag mit langfristiger Laufzeit sichert das Wohnrecht und kann durch entsprechende Klauseln vor Eigenbedarfskündigungen schützen.
  • Flexibilität: Im Gegensatz zum Nießbrauch bleibt der ehemalige Eigentümer flexibler und kann den Mietvertrag an veränderte Lebensumstände anpassen.

Ein Unternehmen, das sich auf diesen Ansatz spezialisiert hat, ist GNIW. Es kauft Immobilien und ermöglicht den ehemaligen Eigentümern, als Mieter in der Immobilie zu bleiben. Die Absicherung erfolgt über einen notariellen Mietvertrag, der Eigenbedarfskündigungen ausschließt und ein langfristiges Wohnrecht sichert.

Vorteile und Nachteile verschiedener Modelle

Vorteile

ModellVorteileNachteile
RückmietverkaufGrößerer Käuferkreis, einfachere Finanzierung, langfristiges Mietrecht möglichMietvertrag ist kündbar (abhängig von Vertragsgestaltung)
TeilverkaufSofortige Liquidität, Miteigentum bleibt erhaltenMonatliches Nutzungsentgelt, begrenzte Entscheidungsfreiheit
ImmobilienrenteLebenslange Rente, gesichertes NießbrauchrechtGeringerer Verkaufspreis, kein Anspruch auf Wertsteigerung

Fazit: Welche Lösung ist die beste?

Die Wahl zwischen Rückmietverkauf, Teilverkauf und Immobilienrente hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Während ein Rückmietverkaufsmodell größere Flexibilität und einen breiteren Käuferkreis bietet, können Teilverkauf und Immobilienrente je nach Situation vorteilhaft sein.

Es ist ratsam, alle Modelle genau zu vergleichen und sich rechtlich beraten zu lassen.

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Mit diesen Informationen sind Sie gut ausgestattet, um eine fundierte Entscheidung bezüglich des Verkaufs Ihrer Immobilie mit Nießbrauch zu treffen. Denken Sie daran, sich bei allen Schritten von einem Experten beraten zu lassen, um die beste Wahl für Ihre individuelle Lebenssituation zu treffen.

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