Glossar: Immobilienrente Begriffe
Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Leibrente, Teilverkauf und Verrentung verständlich erklärt
Immobilienrente
Auch: Verrentung, Reverse Mortgage
Oberbegriff für verschiedene Finanzmodelle, mit denen Eigentümer das in ihrer Immobilie gebundene Kapital freisetzen können, während sie weiterhin darin wohnen. Hauptmodelle: Leibrente, Zeitrente, Teilverkauf, Umkehrhypothek.
Leibrente
Auch: Lebenslange Rente, Verrentung auf Lebenszeit
Monatliche Zahlungen, die Sie bis an Ihr Lebensende erhalten. Die Immobilie geht nach Ihrem Tod an den Anbieter über, es sei denn, Ihre Erben zahlen die Rente zurück. Auch genannt 'lebenslange Leibrente'.
Zeitrente
Auch: Befristete Rente, Temporäre Verrentung
Monatliche Zahlungen für einen festgelegten Zeitraum (z.B. 10 oder 20 Jahre). Nach Ablauf der Zeit bleibt die Immobilie in Ihrem Besitz. Geringeres Risiko als Leibrente, aber auch niedrigere Zahlungen.
Teilverkauf
Auch: Anteilsverkauf, Partieller Verkauf
Sie verkaufen einen Anteil Ihrer Immobilie (typisch 25-50%) und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Sie bleiben weiter Eigentümer des restlichen Anteils und wohnen weiter im Haus. Zahlen monatlich eine Nutzungsgebühr für den verkauften Anteil.
Umkehrhypothek
Auch: Reverse Mortgage, Rückwärtshypothek
Ein Darlehen, das gegen den Wert Ihrer Immobilie ausgegeben wird. Sie erhalten Geld und müssen es nicht zu Lebzeiten zurückzahlen. Nach Ihrem Tod wird das Haus verkauft, um das Darlehen zu tilgen. In Deutschland noch selten.
Wohnrecht
Auch: Lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch
Ihr lebenslanges, rechtlich gesichertes Recht, in der Immobilie zu wohnen - unabhängig davon, wem sie gehört. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist unkündbar.
Nießbrauch
Auch: Nutzungsrecht, Nießbrauchrecht
Umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie. Ähnlich wie Wohnrecht, aber Sie dürfen die Immobilie auch vermieten oder anderweitig nutzen. Wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen.
Nutzungsgebühr
Auch: Nutzungsentgelt, Monatliches Entgelt
Monatliche Zahlung beim Teilverkauf für die Nutzung des verkauften Immobilienanteils. Typischerweise 2-3% pro Jahr auf den verkauften Betrag. Vergleichbar mit einer Miete.
Vorfälligkeitsentschädigung
Auch: Kündigungsgebühr, Ablösegebühr
Gebühr, die fällig wird, wenn Sie einen Immobilienrenten-Vertrag vorzeitig beenden möchten. Kompensiert dem Anbieter entgangene Zinsen. Kann mehrere Tausend Euro betragen.
Verkehrswert
Auch: Marktwert, Immobilienwert
Der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie. Wird durch einen Gutachter ermittelt und ist die Basis für die Berechnung Ihrer Immobilienrente. Berücksichtigt Lage, Zustand, Größe und Marktlage.
Beleihungswert
Auch: Beleihungsgrenze, Finanzierungswert
Der Wert, den Banken und Anbieter zur Berechnung verwenden - meist niedriger als der Verkehrswert. Berücksichtigt einen Sicherheitsabschlag für Wertschwankungen.
Ertragsanteil
Auch: Besteuerungsanteil, Steuerpflichtiger Anteil
Der steuerpflichtige Teil Ihrer Leibrente. Hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Je älter Sie sind, desto niedriger der Ertragsanteil. Beispiel: Mit 65 Jahren sind 18% steuerpflichtig, mit 75 Jahren nur 11%.
Verzinsung
Auch: Zinssatz, Kalkulationszins
Der Zinssatz, mit dem Ihre Immobilienrente kalkuliert wird. Beeinflusst die Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen. Liegt typischerweise zwischen 3-7% je nach Anbieter und Marktlage.
Rückkaufsrecht
Auch: Wiederkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Beim Teilverkauf: Ihr Recht oder das Recht Ihrer Erben, den verkauften Immobilienanteil zurückzukaufen - meist zum aktuellen Marktwert. Oft zeitlich befristet (z.B. 3 Jahre nach Vertragsschluss).
Widerrufsfrist
Auch: Rücktrittsrecht, Kündigungsfrist
Zeitraum (typisch 14 Tage) nach Vertragsschluss, in dem Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können. Gesetzlich vorgeschrieben bei Verbraucherdarlehen.
BaFin
Auch: Finanzaufsicht, Bundesanstalt
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Deutsche Finanzaufsichtsbehörde, die seriöse Finanzdienstleister reguliert. Einige Immobilienrenten-Anbieter sind BaFin-reguliert.
Restschuld
Auch: Hypothekenschuld, Darlehensrest
Noch offener Betrag einer bestehenden Hypothek oder eines Kredits auf Ihrer Immobilie. Für eine Immobilienrente sollte die Restschuld idealerweise unter 30% des Immobilienwerts liegen.
Auszahlungsquote
Auch: Beleihungsquote, Auszahlungsfaktor
Prozentualer Anteil des Immobilienwerts, den Sie als Rente oder Einmalzahlung erhalten. Typisch 15-50%, abhängig von Alter, Modell und Anbieter. Je älter Sie sind, desto höher die Quote.
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