Glossar: Immobilienrente Begriffe

Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Leibrente, Teilverkauf und Verrentung verständlich erklärt

Immobilienrente

Auch: Verrentung, Reverse Mortgage

Oberbegriff für verschiedene Finanzmodelle, mit denen Eigentümer das in ihrer Immobilie gebundene Kapital freisetzen können, während sie weiterhin darin wohnen. Hauptmodelle: Leibrente, Zeitrente, Teilverkauf, Umkehrhypothek.

Leibrente

Auch: Lebenslange Rente, Verrentung auf Lebenszeit

Monatliche Zahlungen, die Sie bis an Ihr Lebensende erhalten. Die Immobilie geht nach Ihrem Tod an den Anbieter über, es sei denn, Ihre Erben zahlen die Rente zurück. Auch genannt 'lebenslange Leibrente'.

Zeitrente

Auch: Befristete Rente, Temporäre Verrentung

Monatliche Zahlungen für einen festgelegten Zeitraum (z.B. 10 oder 20 Jahre). Nach Ablauf der Zeit bleibt die Immobilie in Ihrem Besitz. Geringeres Risiko als Leibrente, aber auch niedrigere Zahlungen.

Teilverkauf

Auch: Anteilsverkauf, Partieller Verkauf

Sie verkaufen einen Anteil Ihrer Immobilie (typisch 25-50%) und erhalten dafür eine Einmalzahlung. Sie bleiben weiter Eigentümer des restlichen Anteils und wohnen weiter im Haus. Zahlen monatlich eine Nutzungsgebühr für den verkauften Anteil.

Umkehrhypothek

Auch: Reverse Mortgage, Rückwärtshypothek

Ein Darlehen, das gegen den Wert Ihrer Immobilie ausgegeben wird. Sie erhalten Geld und müssen es nicht zu Lebzeiten zurückzahlen. Nach Ihrem Tod wird das Haus verkauft, um das Darlehen zu tilgen. In Deutschland noch selten.

Wohnrecht

Auch: Lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch

Ihr lebenslanges, rechtlich gesichertes Recht, in der Immobilie zu wohnen - unabhängig davon, wem sie gehört. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist unkündbar.

Nießbrauch

Auch: Nutzungsrecht, Nießbrauchrecht

Umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie. Ähnlich wie Wohnrecht, aber Sie dürfen die Immobilie auch vermieten oder anderweitig nutzen. Wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen.

Nutzungsgebühr

Auch: Nutzungsentgelt, Monatliches Entgelt

Monatliche Zahlung beim Teilverkauf für die Nutzung des verkauften Immobilienanteils. Typischerweise 2-3% pro Jahr auf den verkauften Betrag. Vergleichbar mit einer Miete.

Vorfälligkeitsentschädigung

Auch: Kündigungsgebühr, Ablösegebühr

Gebühr, die fällig wird, wenn Sie einen Immobilienrenten-Vertrag vorzeitig beenden möchten. Kompensiert dem Anbieter entgangene Zinsen. Kann mehrere Tausend Euro betragen.

Verkehrswert

Auch: Marktwert, Immobilienwert

Der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie. Wird durch einen Gutachter ermittelt und ist die Basis für die Berechnung Ihrer Immobilienrente. Berücksichtigt Lage, Zustand, Größe und Marktlage.

Beleihungswert

Auch: Beleihungsgrenze, Finanzierungswert

Der Wert, den Banken und Anbieter zur Berechnung verwenden - meist niedriger als der Verkehrswert. Berücksichtigt einen Sicherheitsabschlag für Wertschwankungen.

Ertragsanteil

Auch: Besteuerungsanteil, Steuerpflichtiger Anteil

Der steuerpflichtige Teil Ihrer Leibrente. Hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Je älter Sie sind, desto niedriger der Ertragsanteil. Beispiel: Mit 65 Jahren sind 18% steuerpflichtig, mit 75 Jahren nur 11%.

Verzinsung

Auch: Zinssatz, Kalkulationszins

Der Zinssatz, mit dem Ihre Immobilienrente kalkuliert wird. Beeinflusst die Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen. Liegt typischerweise zwischen 3-7% je nach Anbieter und Marktlage.

Rückkaufsrecht

Auch: Wiederkaufsrecht, Vorkaufsrecht

Beim Teilverkauf: Ihr Recht oder das Recht Ihrer Erben, den verkauften Immobilienanteil zurückzukaufen - meist zum aktuellen Marktwert. Oft zeitlich befristet (z.B. 3 Jahre nach Vertragsschluss).

Widerrufsfrist

Auch: Rücktrittsrecht, Kündigungsfrist

Zeitraum (typisch 14 Tage) nach Vertragsschluss, in dem Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können. Gesetzlich vorgeschrieben bei Verbraucherdarlehen.

BaFin

Auch: Finanzaufsicht, Bundesanstalt

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Deutsche Finanzaufsichtsbehörde, die seriöse Finanzdienstleister reguliert. Einige Immobilienrenten-Anbieter sind BaFin-reguliert.

Restschuld

Auch: Hypothekenschuld, Darlehensrest

Noch offener Betrag einer bestehenden Hypothek oder eines Kredits auf Ihrer Immobilie. Für eine Immobilienrente sollte die Restschuld idealerweise unter 30% des Immobilienwerts liegen.

Auszahlungsquote

Auch: Beleihungsquote, Auszahlungsfaktor

Prozentualer Anteil des Immobilienwerts, den Sie als Rente oder Einmalzahlung erhalten. Typisch 15-50%, abhängig von Alter, Modell und Anbieter. Je älter Sie sind, desto höher die Quote.

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